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Programm
der Islamischen Religionsgemeinschaft

- Körperschaft des öffentlichen Rechts -

Die Islamische Religionsgemeinschaft – Körperschaft des öffentlichen Rechts – gelobt ehrfürchtig, sich den nachfolgenden Bestimmungen zu widmen:

  1. Pflege eines modernen, weltoffenen und toleranten Islam auf der Grundlage der freiheitlich demokratischen Grundordnung des Bundesrepublik Deutschland.
  2. Die von ihr geförderte Religionsausübung der muslimischen Glaubensschwestern und Glaubensbrüdern im Sinne von Artikel 4 GG ist geprägt durch:
  3. Eine uneingeschränkte Achtung der Menschenrechte des Grundgesetzes, sowie vor allem der unbedingten Achtung der persönlichen Freiheit, dem Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit sowie der Gleichheit von Frau und Mann.
  4. Diese Zielsetzungen versucht sie ausschließlich auf der Grundlage der demokratischen Entscheidungen der Staatsbürgerinnen und Staatsbürger der Bundesrepublik Deutschland zu verwirklichen.
  5. Sie bekennt sich zudem zu der Aufteilung aller staatlicher Autorität in die drei Bereiche der Gesetzgebung, der Verwaltung und Rechtsprechung sowie zur Verantwortlichkeit der Regierung, der Bindung von der Verwaltung an Recht und Gesetz und der Unabhängigkeit der Gerichtsbarkeit.
  6. Ihre Zielsetzungen will sie ferner einzig und alleine eingebunden in eine pluralistische Gesellschaftsordnung umsetzen, in welcher Menschen aller Geschlechter, religiöser und weltanschaulicher Überzeugung, aller Ethnien und sexueller Lebensvorstellungen, jeglicher Herkunft oder sozialer Abstammung friedfertig zusammen leben.
  7. Die Vielfalt der politischen Parteienlandschaft, die Chancengleichheit deren Parteien sowie das Rechts auf Formung einer verfassungskonformen Opposition erkennt sie ohne Wenn und Aber an.
  8. In Übertragung dieser innerstaatlichen Wertvorstellungen auf das Bezugssystem zur Völkerfamilie der globalisierten Welt bekennt sie sich ferner vorbehaltlos zum in Artikel 26 GG niedergelegten Gebot der Völkerverständigung, was denknotwendig ein vehementes Eintreten für das Verbot des Angriffskrieges in sich einschließt.
  9. Nicht zuletzt bekennt sie sich zu einer freundschaftlichen Beziehung zu den Vereinigten Staaten von Amerika als Leitbild der frei und demokratisch Organisierten Staatengemeinschaft. Ebenso bekennt sich sich zu der Pflicht, sich gegenüber dem Staat Israel wohlgesonnen und solidarisch zu verhalten, sowie jede Art von geistigen und sonstigen Wirkungen mit feindseliger Intention diesem mit der Bundesrepublik in besonderer Weise verbundenem Staat gegenüber zu unterlassen.
  10. Abschließend erklärt sie feierlich, sich an alle im Zwei-Plus-Vier-Vertrag sowie der zu dieser von den dortigen Vertragsparteien vereinbarten Protokollnotiz und dem im Nachgang des betreffenden Vertragsschlusses von den Außenministern der deutschen Vertragsparteien an die Außenminister der übrigen Vertragsparteien gerichteten "Gemeinsamen Brief" vorhehaltlos gebunden zu halten.

Auf dieser geistigen Grundlegung soll die Islamische Religionsgemeinschaft in ihrer Gestalt als Körperschaft des öffentlichen Rechts unter bestimmungsgemäßer Ausübung ihrer staatskirchenmäßigen Rechte gemäß den Artikel 140 GG in Verbindung mit Artikel 137 WRV als produktiver Faktor hoheitlicher und gesellschaftlicher Integrationsbemühungen im Hinblick auf die von ihr so betreuten Glaubensschwestern und Glaubensbrüdern wirken.


Islamische Religionsgemeinschaft K.d.ö.R.- D-10707 Berlin, Xantener Str. 8
Telefon: 030 / 841 15 730 - Fax: 030 / 841 15 728 - e-Mail: info@islamische-religionsgemeinschaft.de


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