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Der berühmte Strafverteidiger Rechtsanwalt Detlev Müllerhoff hat eine Rüge vom Rechtsanwaltskammer Berlin erhalten

Der Rechtsanwalt Detlev Müllerhoff zog die auf Wunsch des Mandanten eingelegte Revision zurück, ohne dessen Zustimmung einzuholen. Dadurch wurde das zuvor gesprochene Urteil rechtskräftig. Der Verurteilte muss nun vier Jahre Freiheitsstrafe verbüßen. Und dabei ist er laut Eigenaussage unschuldig.

Der betroffene Häftling, der noch vor kurzem in Untersuchungshaft war und mit der rechtlichen Überprüfung des Urteils rechnete, hat sich Hilfe suchend an uns gewandt. Dr. Vural legte deshalb bei der Rechtsanwaltskammer Berlin gegen Müllerhoff Beschwerde ein. Die Beschwerde hatte Erfolg, wie die Rechtsanwaltskammer mitteilte und dem Anwalt wurde eine Rüge erteilt. Das ist zwar eine Genugtuung für den Mandanten, befreit ihn aber nicht von der Verurteilung zu vier Jahren Haft.

Der Rechtsanwalt Detlev Müllerhoff, verteidigte in den Achtzigern auch den in Moabit einsitzenden Terroristen Till Meyer. Er war als Anwalt anwesend, als Meyer von zwei Sympathisantinnen gewaltsam aus der JVA befreit wurde. Man warf ihm Beihilfe vor sperrte ihn 1978 selbst kurzzeitig ein. Müllerhoff wurde später rehabilitiert.

Kaum begreiflich, dass ein Anwalt mit einer solchen Lebenserfahrung das Gefühl vermittelt rechtlich nicht alles für die Freiheit seines Mandanten zu tun.

Warum zieht ein Anwalt also eine Revision eigenmächtig zurück? Mangelnde Erfolgsaussichten? Erwartung einer einstimmig beschlossenen Ablehnung der Revision? Oder hatte der Anwalt sichere Informationen über die Chancen einer Revision aus erster Hand? Es scheint als habe der Anwalt die Revision für den Mandanten zurückgezogen und seine Verurteilung akzeptiert, weil er es besser wusste.

Bilden etwa Richter, Staatsanwälte und der dem Angeklagten beigeordnete Pflichtverteidiger ein geschlossenes System der Absprachen? Folgerichtig würden Anwälte, die sich auf Häftlinge in Untersuchungshaft spezialisiert haben diese ausnutzen. In Berlin teilen sich nur 50 Anwälte diesen Markt. Um die Auftragslage nicht zu gefährden, erspart man so also vorsorglich allen Beteiligten die längst „überflüssig“ erklärte Revision.

Dabei ist jeder Tag in Haft ein rechtliche Anfechtung wert. Denn der Häftling erlebt bis zu 23 Stunden Isolation.

In der JVA-Moabit gestaltet sich das Leben ansonsten folgendermaßen. 1x am Tag eine Stunde Hofrunde. 1x am Tag Umschluss, d.h. von der eigenen Zellenseite darf ein anderer Häftling eine Stunde in die Zelle kommen. 2x die Woche duschen. Einmal die Woche ist es der Einkauf das größte Highlight. Der Gefangene darf zu Essen kaufen was ihm schmeckt. Alle zwei Wochen gibt es für eine halbe Stunde Besuch bei Überwachung. Man darf sich nicht umarmen, nicht küssen oder berühren. Sonst ist der Häftling alleine mit seinen Gedanken, der hygienischen Situation und dem Lärm anderer Inhaftierter.

Gerechtigkeit als Fertiggericht. Schockierend für den Betroffenen. Normal scheinbar für die übrigen Protagonisten. Denn solche Skandalfälle sind keine Einzelfälle.

Aus diesem Grund hat Dr. Vural sich entschlossen demnächst eine große Anwaltskanzlei mit dem Schwerpunkt Strafrecht zu eröffnen. Hierbei wird es ein Team von ausgezeichneten Fachanwälten mit Moral und Berufsethos geben. Denn er sagt klar „Das System in Moabit muss geändert werden.“

Berlin, den 09. Februar 2010

Av. Mehmet Ayhan
Pressesprecher



Mitteilung vom 09.02.2010
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