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Der Präsident der Islamischen Religionsgemeinschaft K. d. ö. R. Professor Abdurrahim Vural sieht sich durch ein Rundschreiben des Regierenden Bürgermeisters von Berlin zu folgender Stellungnahme genötigt:
Die Islamische Religionsgemeinschaft K. d. ö. R. ist Inhaberin des Körperschaftsstatus, auch ohne dass ihr dieser von dem Bundesland Berlin hätte verliehen werden müssen. Deshalb war und ist insoweit auch keine entsprechende Antragstellung erforderlich.
Der betreffende Körperschaftsstatus wurde ihr nämlich von der ehemaligen DDR staatsrechtlich verbindlich verliehen, wobei dieser im Wege des Einigungsvertrag das staatsrechtliche Bezugssystem der Bundesrepublik mit staatsrechtlicher Wirkung auf eben diese übergegangen ist.
Damit besteht dieser Körperschaftsstatus auch mit staatsrechtlicher Wirkung für das gesamte Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, und nicht etwa nur bezogen auf eines deren Bundesländer.
Dies ist Folge der Staatsfusion zwischen der ehemaligen DDR und der Bundesrepublik Deutschland, sowie deren unterschiedlicher staatsorganisationsrechtlichen Verfasstheit, einerseits als zentralistisches, andererseits als föderalistisches Staatswesen.
Berlin, den 17. Januar 2010
Av. Mehmet Ayhan Pressesprecher
Mitteilung vom 17.01.2010 Rückfragen: Chef vom Dienst Telefon: 030 / 841 15 730 Telefax: 030 / 841 15 728 E-Mail: info@islamische-religionsgemeinschaft.de Internet: http://www.islamische-religionsgemeinschaft.de
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