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Der Pressesprecher der Islamischen Religionsgemeinschaft Körperschaft des öffentlichen Rechts, teilt mit, dass heute die Islamische Religionsgemeinschaft (K.d.ö.R) über den Vertreter der Republik Türkei in Berlin, Generalkonsul Mustafa Pulat, Strafanzeige bei der türkischen Generalstaatsanwaltschaft gegen die dort frei lebenden Brüder von Hatun Sürücü, Alpaslan und Mutlu Sürücü erstattet hat.
Damit wird ein Rechtsskandal erster Güte, der sowohl die Bundesrepublik Deutschland als auch die Türkei betrifft, aus der Welt geschafft.
Das sind die Tatsachen:
Am 7. Februar 2005 wurde Hatun Sürücü, eine Deutsche kurdischer Herkunft, an einer Bushaltestelle in Berlin Tempelhof durch mehrere Kopfschüsse regelrecht hingerichtet. Ihr Tod sorgte bundesweit für Entsetzen und löste eine Debatte über Zwangsehen und Wertevorstellungen von in Deutschland lebenden muslimischen Familien aus.
Als Tatverdächtige nahm die Polizei drei Brüder von Hatun Sürücü fest. Alparslan, Mutlu und Ayhan Sürücü. Im Juli 2005 erhob die Berliner Staatsanwaltschaft Anklage gegen die drei Brüder wegen gemeinschaftlich begangenen Mordes. Am 14. September 2005 gestand der jüngste Bruder Ayhan den Mord. Er wurde zu einer Jugendstrafe von neun Jahren und drei Monaten verurteilt und bekam von seinem Vater als Auszeichnung eine goldene Uhr geschenkt. Seine mitangeklagten Brüder wurden aus Mangel an Beweisen freigesprochen. Noch heute wird Ayhan Sürücü von türkischen Jugendlichen als Held gefeiert.
Innensenator Körting begrüßte das Urteil als Ausdruck eines funktionierenden Rechtsstaates und empfahl den zwei freigesprochenen Brüdern, in die Türkei zurückzukehren, was diese umgehend und ungehindert von deutschen Behörden taten.
Die Staatanwaltschaft legte gegen das Urteil Revision ein, über die der Bundesgerichtshof im August 2007 verhandelte. Der BGH kritisierte die durchgreifende Schwäche des Urteils, beanstandete die Beweiswürdigung als rechtsfehlerhaft, bestätigte das Urteil gegen Ayhan Sürücü und hob das Urteil in Bezug auf die Unschuld der zwei älteren Brüder, die sich inzwischen als freie Bürger in der Türkei befanden, auf.
Um ein neues Verfahren vor einer anderen Strafkammer des Landgerichts Berlin eröffnen zu können, wurde ein internationaler Haftbefehl gegen Alparslan und Mutlu Sürücü erlassen, den die Türkei bisher aus unerklärlichen und nicht nachvollziehbaren Gründen nicht vollstreckt hat. Aus ebenso unerklärlichen und nicht
nachvollziehbaren Gründen hat das deutsche Auswärtige Amt keinen Auslieferungsantrag an die Türkei gestellt. Die Berliner Staatsanwaltschaft stellte im Jahre 2008 kurzerhand das Verfahren gegen Mutlu und Alparslan Sürücü ein.
Es soll nicht unerwähnt bleiben, dass eine diesbezügliche öffentliche Anfrage des Präsidenten der Islamischen Religionsgemeinschaft (K.d.ö.R.), Prof. Dr. Vural vom 24.11.2009 an die Berliner Justizsenatorin, Gisela von der Aue, unbeantwortet blieb.
Dieser Rechtsskandal muss beendet werden, bevor in Deutschland weitere so genannte Ehrenmorde geschehen, die ungesühnt bleiben.
Der Internationale Haftbefehl muss sofort vollstreckt und die Sürücü Brüder in Untersuchungshaft genommen werden. Die Justizminister Deutschlands und der Türkei sollen sich darüber einigen, wo die Brüder vor Gericht gestellt werden. Da der Tatort sich in Deutschland befand, kommt nach Auffassung von Professor Vural nur ein deutsches Gericht in Frage. Außerdem beherrschen die deutschen Richter diese Materie besser als türkische Richter.
Den in Deutschland lebenden Muslimen muss eindeutig durch eine Verurteilung der Sürücü Brüder klargemacht werden, dass es keinen Ehrenmord in der zivilisierten Welt gibt.
Berlin, den 12. Januar 2010
Av. Mehmet Ayhan Pressesprecher
Mitteilung vom 12.01.2010 Rückfragen: Chef vom Dienst Telefon: 030 / 841 15 730 Telefax: 030 / 841 15 728 E-Mail: info@islamische-religionsgemeinschaft.de Internet: http://www.islamische-religionsgemeinschaft.de
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