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Islamische Religionsgemeinschaft
Körperschaft des öffentlichen Rechts

- Presseabteilung -
Pressemitteilung vom 07.12.2009
Urteil zu Milli Görüs
Weg des Reformflügel führt zur Staatsbürgerschaft

Berlin – Vergangenen Mittwoch hat das Bundesverwaltungsgericht einem Milli-Görüs-Funktionär die Einbürgerung versagt. Begründet wurde diese Entscheidung mit dem Umstand, dass er nicht zum Reformflügel dieser Islamischen Gemeinschaft gehörte.

Nur ein Bekenntnis zu dem grundgesetz- und europakonformen Kurs des Reformflügels kann zur Bejahung der Verfassungstreue führen. Eine antiwestliche oder gar antisemitische Weltanschauung ist mit dem Staatsbürgerschaftsrecht nicht vereinbar.

Der Präsident der Islamischen Religionsgemeinschaft (K.d.ö.R.) mit Sitz in Berlin, Professor Abdurrahim Vural, rät daher allen Glaubensschwestern und Glaubensbrüdern bei Milli Görüs, sich dem Kurs des Reformflügels zu verschreiben.

Die Islamische Religionsgemeinschaft (K.d.ö.R.) versteht sich als Triebfeder dieser Reformbewegung, als deren geistiger Vater sich deren Präsident Vural versteht. „Die in Deutschland beheimateten Muslime sind aufgefordert, einen zeitgemäßen Islam europäischer Prägung zu praktizieren“, meint Vural. Mit Gewissheit versichert Vural als Oberhaupt, dass eine solche Ausrichtung keinen Bruch mit den Werten und Traditionen des Islam bedeutet.

© 07. Dezember 2009, Islamische Religionsgemeinschaft K. d. ö. R., Berlin.
Freigegeben zur sofortigen honorarfreien Veröffentlichung in Druck, Ton und Bild.



Mitteilung vom 07.12.2009
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