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IRG.Hurriyet History

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Prostitution statt Rehabilitation?

Hürriyet druckt Werbeanzeige, in der Prostituierte für ein Bordell gesucht werden

Den offenkundigen Werteverfall bei der türkischsprachigen Zeitung Hürriyet beklagt Professor Abdurrahim Vural, der Präsident der Islamischen Religionsgemeinschaft K. d. ö. R., mit viel Wehmut.

Ursächlich hierfür ist der Umstand, dass man bei dieser Zeitung keinerlei Probleme mit dem Abdruck von Werbeanzeigen für die Anwerbung von Prostituierten für ein Bordell durch Zuhälter hat. In dieser werden Prostituierte für ein Bordell in der Boschstraße 61 in Kerpen, also in unmittelbarer Nähe des Sitzes der Milli-Görüs-Organisation, gesucht, was nach der Ansicht Professor Abdurrahim Vurals gut zu diesem lokalen Umfeld passe.

Die Anfrage nach dem entgeltlichen Abdruck einer Informationsanzeige im Hinblick auf die durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte erfolgte Rehabilitation des vorgenannten Präsidenten der Islamischen Religionsgemeinschaft K. d. ö. R. lehrte man bei dieser einst redlichen Zeitung hingegen ab. Dies obwohl man dort über den Verdacht der betreffenden mutmaßlichen strafrechtlichen Verfehlungen von Professor Abdurrahim Vural ausgiebig, vorverurteilend und offenbar wissentlich falsch berichtet hatte. Nun da diese die menschenrechtliche Unschuldsvermutung verletzenden Berichtsinhalte vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte widerlegt wurden, hüllt man sich bei der Hürriyet in beredtes Schweigen.

„Mit der Zuhälterei lässt sich eben eine schnelle Münze machen, mit der Rechtschaffenheit hingegen nicht.“, stellt der von dieser medialen Verfehlung betroffene Präsident der Islamischen Religionsgemeinschaft K. d. ö. R., Professor Abdurrahim Vural, verbittert fest.

Als auch für die sexuelle Selbstbestimmung der Frau eintretender Imam hat Professor Abdurrahim Vural diesen unerhörten jüngsten Vorgang zum Anlass für eine Strafanzeige gegen die verantwortlichen Anzeigenredakteure bei der Zeitung Hürriyet genommen. Nach seiner Rechtsauffassung haben sich diese wegen Förderung der Prostitution strafbar gemacht, wie er auf der fachlichen Grundlage der Befähigung zum Richteramt sachkundig feststellt.

Auch ein lauterkeitsrechtliches Klageverfahren befindet sich bei der Islamischen Religionsgemeinschaft K. d. ö. R. in Vorbereitung, das sich gegen die Verlagsgesellschaft der Hürriyet richten soll: „Da meine Rehabilitation durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einen hohen Nachrichtenwert hatte, wäre die Redaktion der Hürriyet verpflichtet gewesen, darüber zu berichten. Dies vor allem im Hinblick auf die stigmatisierende und verzerrte Vorberichterstattung im Verdachtsstadium.“, gibt Professor Abdurrahim Vural zu bedenken.

Nach der Stellungnahme der Rechtsanwälte der Islamischen Religionsgemeinschaft K. d. ö. R., der im Lauterkeitsrecht tätigen Rechtsanwaltspartnerschaft Wisuschil & Partner, wirft es daher lauterkeitsrechtliche Fragen auf, wenn der durch die Versagung einer solchen korrigierenden Berichterstattung erzeugte psychische Druck auf den Betroffenen dazu ausgenutzt wird, um den verzweifelten Erwerb entgeltlicher Informationsanzeigen durch eben diesen zu erreichen: Dies in Ansehung des Umstandes, dass eigentlich eine entsprechende redaktionelle Berichterstattung presserechtlich geboten gewesen wäre. In diesem Zusammenhang wird mitgeteilt, daß der stellvertretende Geschäftsführer von Hürriyet Herr Abdurrahim Kurtis und der Chefredakteuer Halit Celikbudak die Zuhälter unter anderem der Geschäftsführerin Sevda Boduroglu von Hürriyet in Deutschland waren. Diese Vorgensweise passt genau der Vergangenheitsgeschichte dieser Personen.


http://www.IslamischeReligionsgemeinschaft.org/GiF/Hurriyet-Artemis.jpg




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