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Islamische Religionsgemeinschaft
Körperschaft des öffentlichen Rechts

Grußbotschaft des Präsidenten
der Islamischen Religionsgemeinschaft K.d.ö.R.,
Prof. Dr. Abdurrahim Vural
an die Menschen aller Religionen der Welt und an die Atheisten zum Weihnachtsfest des Jahres 2009
und für das Jahr 2010

Liebe Mitmenschen!

Meine Grußbotschaft richtet sich an die Menschen aller Religionen der Welt und an die Atheisten, gleich ob sie arm oder reich sind und auch gleich ob sie meine Freunde oder meine Feinde sind.

Mein besonderer Gruß gilt den Armen, Kranken und Schwachen; den Ausgegrenzten und den Inhaftierten, die keine Lobby haben.

All diesen Menschen wünsche ich zum diesjährigen Weihnachtsfest alles Gute sowie Frieden, Gesundheit und Wohlergehen, das gleiche auch für das kommende Jahr 2010.

Ich möchte diese Grußbotschaft unter folgendes Motto stellen:

"Wenn man kämpft, kann man verlieren, wenn man aufhört zu kämpfen, hat man bereits verloren"!

Mit diesem Motto und der Schilderung einer wahren Begebenheit, möchte ich gerade jenen Menschen Zuspruch und Geborgenheit spenden, die einsam und ausgegrenzt sind, den in Gefängnissen Inhaftierten und hier vor allem den Untersuchungshäftlingen.

Was hat sich zugetragen?

Im Jahre 2007 war ich monatelang ungerechtfertigt in Berlin-Moabit in Untersuchungshaft. Dort kämpfte ich wegen meiner unwürdigen und brutalen Haftbedingungen um meine Menschenrechte. Da wurde mir plötzlich schlagartig klar, dass ein Untersuchungshäftling in Deutschland sich in einem gesetzlosen Raum befindet. Der Vollzug der Untersuchungshaft wird lediglich von einer bundeseinheitlichen Verwaltungsvorschrift, der UVollzO geregelt, abgesehen von einer Generalklausel in der Strafprozessordnung.

Ich habe diese Angelegenheit mit der Anstaltsleitung und dem Anstaltsleiter persönlich diskutiert. Diese gaben mir zwar in der Sache Recht, konnten oder wollten aber in dieser haltlosen Angelegenheit nichts unternehmen.
Da habe ich angefangen zu kämpfen, aus der Untersuchungshaft heraus zu kämpfen. Ich habe einen universellen Schriftsatz entworfen und begonnen, diesen immer wieder mit der Hand abzuschreiben. Einen Computer gab es ja nicht. Ich habe an den Bundespräsidenten, den Bundeskanzler, alle Abgeordneten des Bundestages und der Länder gemeinsam mit fast allen Häftlingen des Hauses III der Untersuchungshaftanstalt Berlin-Moabit geschrieben. Es waren unzählige Briefe, die ich allein nicht schaffte. Ein guter Rechtsanwaltsfreund hat mir alle Adressen besorgt.

Sehen Sie, in der Untersuchungshaft ist man 23 Stunden am Tag eingesperrt. Wenn man keine Beschäftigung hat, beginnen die unsinnigen Grübeleien. Statt zu grübeln, begannen wir aus dem Gefängnis heraus etwas Gutes für die Allgemeinheit zu tun. Wir schreiben heute den 25.12.2009. Hat sich unsere "Ameisenarbeit" gelohnt?

Fazit: Der Einsatz hat sich gelohnt. Infolge der Föderalismusreform wird der Bund ab 1. Oktober 2010 in der Strafprozessordnung nur noch die gesetzlichen Voraussetzungen der Anordnung von Untersuchungshaft, also das "Ob" regeln. Die Regelung des Vollzugs, also die Einzelheiten des "Wie" fällt in die Kompetenz der Länder.

Was wird sich verbessern?

Die wichtigste Neuerung hat der Bund mit § 140 I Nr. 4 StPO geschaffen. Es wird keinen Untersuchungshäftling mehr geben, der unverteidigt ist. Nach der neuen Regelung ist die Mitwirkung eines Verteidigers dann notwendig, wenn gegen den Beschuldigten Untersuchungshaft angeordnet wird. Bisher musste ein Pflichtverteidiger erst nach drei Monaten Untersuchungshaft beigeordnet werden, sofern der Häftling keinen Wahlverteidiger hatte.
Nach meiner Überzeugung wird diese Regelung zu sachgerechteren Verfahren und kürzeren Haftzeiten in der U-Haft führen. Das Berliner Gesetz sieht außerdem deutlich verbesserte Anhörungs- und Beteiligungsrechte der Verteidigung vor. Das Landesgesetz hat auch die jetzt geltenden Besuchszeiten verdoppelt. Die Arbeitsentlohnung wird an die bei der Strafhaft üblichen Sätze angeglichen. Bedürftige Untersuchungsgefangene haben einen gesetzlich geregelten Taschegeldanspruch.
Neben der Verbesserung der Verteidigungsrechte habe ich auch eine Gleichbehandlung von Strafverteidigern mit sonstigen Rechtsanwälten und Notaren erreicht. Es wird künftig keine "Zweiklassengesellschaft" der Anwaltschaft mehr geben. Jetzt kann auch die Mietrechts- oder Scheidungsanwältin des Häftlings unüberwacht mit ihrem gefangenen Mandanten verkehren. Eine noch im Senatsentwurf vorgesehene Pflicht der U- Haftanstalt, dem Gericht und der Staatsanwaltschaft alle Überwachungserkenntnisse mitzuteilen, die für das Strafverfahren von Bedeutung sein könnten, wurde nach einer Anhörung vor dem Rechtsausschuss gestrichen.

Für die Erringung dieses historischen Erfolges habe ich mit dem Berliner Abgeordnetenhaus und allen Justizvollzuganstalten Berlins ebenso eng zusammengewirkt, wie mit Menschenrechtsvereinigungen, Kirchen, der Jüdischen Gemeinde Berlins, dem Zentralrat der Juden und mit der Vereinigung Berliner Strafverteidiger.

Mein Einsatz hat sich gelohnt: Berlin bekommt ein besseres, weil liberaleres Gesetz als die meisten anderen deutschen Bundesländer.

Wenn mir auch in meiner Untersuchungshaftzeit die Hände und Füße gebunden waren und ich 23 Stunden am Tag weggesperrt war, ist es mir dennoch gelungen, auch unter diesen Bedingungen den Gesetzgeber zu veranlassen, ein Gesetz für ein menschenwürdigeres Dasein der Berliner Untersuchungshäftlinge zu verabschieden.

Mit dieser Weihnachts- und Neujahrsbotschaft will ich nochmals allen schwachen und ausgegrenzten Menschen Mut machen, sich mit mir und meinen Mitstreitern für Gerechtigkeit und Frieden einzusetzen.

Eine friedliche und besinnliche Weihnacht und ein erfolgreiches Jahr 2010 wünschen Ihnen

Ihr Prof. Dr. Abdurrahim Vural
Präsident der Islamischen Religionsgemeinschaft K.d.ö.R.

und der Pressesprecher der IRG K.d.ö.R.
Av. Mehmet Ayhan

Berlin, am 25. Dezember 2009




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