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Einstweilige Verfügung gegen den Bielefelder Hochschullehrer Heinz Gess

Der Präsident der Islamischen Religionsgemeinschaft, Professor Abdurrahim Vural, teilt mit, dass eine erste einstweilige Verfügung gegen den Bielefelder Hochschullehrer Heinz Gess kürzlich erwirkt wurde.

Weitere gerichtliche Maßnahmen sind wegen der Uneinsichtigkeit und dem geradezu querulatorischen Verhalten dieses fanatischen Islam-Gegners im Laufen sowie in Vorbereitung.

"Wir werden es nicht dulden, dass unser Glauben in den Schutz gezogen wird!" verkündet Professor Abdurrahim Vural und kündigt beherzten Widerstand gegen die antiislamische Hetze des betreffenden Hochschullehrers an.

Berlin, den 04. Februar 2010

Av. Mehmet Ayhan
Pressesprecher



Mitteilung vom 04.02.2010
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