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Die Pressestelle der Islamischen Religionsgemeinschaft (Körperschaft des öffentlichen Rechts) teilt mit, dass der Präsident der Islamischen Religionsgemeinschaft, Professor Dr. Abdurrahim Vural die richterlichen Entscheidungen in seiner ungerechtfertigten Strafsache durch das Berliner Kammergericht hat aufheben lassen.
Es handelt sich dabei um die Sachen mit den Aktenzeichen 2 AR 45/07 und 2 Ws 22-23/10.
In diesen Sachen hatte der Richter am Landgericht Mülders grob falsche Entscheidungen getroffen, die den Tatbestand der Rechtsbeugung erfüllten.
Das Berliner Kammergericht hat nunmehr die o.g. Entscheidungen des Landgerichts Berlin, vertreten durch den Vorsitzenden Richter Mülders, scharf kritisiert und folgerichtig aufgehoben.
Diese Entscheidung untermauert die Tatsache, dass Professor Vural zu Unrecht in Untersuchungshaft genommen und angeklagt wurde.
Mit Rücksicht auf die Würde von Richter Mülders werden die Entscheidungsgründe des Kammergerichts Berlin nicht genannt, obwohl besagter Richter die Würde von Professor Vural schwer verletzt hat.
Berlin, den 04. Februar 2010
Av. Mehmet Ayhan Pressesprecher
Mitteilung vom 04.02.2010 Rückfragen: Chef vom Dienst Telefon: 030 / 841 15 730 Telefax: 030 / 841 15 728 E-Mail: info@islamische-religionsgemeinschaft.de Internet: http://www.islamische-religionsgemeinschaft.de
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